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TRAUERSPIEL – Klage Verwaltungsgericht Stuttgart

Liebe Freunde,

wie wenig Einfühlungsvermögen ist bei Behörden vorhanden, wenn es trauernden Eltern verboten wird die Trauerstätte ihres einzigen Kindes, nach dem tragischen Suizid, nach ihren persönlichen Wünschen zu gestalten?

Wie wenig Menschlichkeit ist im Rathaus vorhanden, wenn trauernden Eltern untersagt ist auf einer kleinen Grabfläche von 1x2m, auf einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften, ihrer individuellen Trauer und höchst eigenen Gedenkstätte auf kleinstem Raum, die schmerzhafte Verarbeitung des Verlustes des einzigen, geliebten Kindes zu verarbeiten?

Wie wenig Empathie ist in den Gremien vorhanden, die über die individuelle Trauer und höchstpersönlicher Trauerbewältigung die Augen verschließen und eine pauschale, graue Trauerstätte einfordern?

Wie wenig Respekt ist in den Ämtern vorhanden, die die persönliche und individuelle Trauerbewältigungsstätte von Hinterbliebenen ablehnen, weil diese nicht in ihren selbsternannten und überkommenen Gestaltungsvorstellungen passen?

Wie wenig Toleranz herrscht im Ordnungsamt im Landkreis Schwäbisch Hall, gegenüber trauernden Eltern, die gezwungen sind ihr geliebtes Kind auf einem kommunalen Friedhof zu bestatten und zudem gezwungen werden den willkürlichen Anweisungen von Verwaltungsfachkräften, in Bezug auf die Grabgestaltung, Folge zu leisten?

Wie viel soziales Unvermögen ist von Beamten und Beamtinnen nötig um trauernden Eltern eine amtliche Beseitigungsverfügung der Grabgestaltung (mit Androhung) per Post zukommen zu lassen, die ihre eben schmerzlich eingerichtete Trauerbewältigungsstätte, auf einem Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften, abtransportieren will?

Der unsägliche Umgang der Behörden mit der lebendigen Trauer schreit geradezu nach einem Widerspruch. Es geht nicht um einen Gartenzaun, der falsch gesetzt wurde oder um eine Hecke die zu früh geschnitten wurde. Es geht um eine seelische und emotionale Trauerbewältigungsstätte. Der Unterschied ist nicht für jede Verwaltungsfachkraft in einem Ordnungsamt ersichtlich. Somit ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die einzige richtige Antwort.

Vielen Dank für Eure ermutigenden Mails. Eure Unterstützung ist notwendig und äußerst kraftvoll. Wir brauchen diese Zuwendung und Wertschätzung.

Hartmut & Theodora Schott