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Die Klage ist abgewiesen

Liebe Freunde und Unterstützer,
 
am 23.04.2024 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Urteil auf seiner Webseite veröffentlicht. 
         Unsere Klage gegen die Beseitigungsverfügung der Gemeinde Wallhausen wurde abgelehnt. 
Unter dem Link könnt Ihr die Begründung des Gerichts lesen und
 
Wir haben jetzt ein Urteil und werden schauen, wie wir darauf reagieren. Für Eure Begleitung und Unterstützung
bedanken wir uns herzlich. Soviel in aller Kürze. Ausführliches kommt in den nächsten Tagen.
Hartmut Schott
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Bürgermeister versucht Gemeinderat umzustimmen

Für mehr Leben, Freude und Farbe auf dem Friedhof

Liebe Freunde und Unterstützer,                                                       

es kommt Bewegung in das laufende Gerichtsverfahren. 

Am 09. Februar 2024 teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart den beteiligten Parteien mit, dass am 16. April 2024 um 11 Uhr im Kulturhaus, Am Freibad 1, in Wallhausen, ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist. Die 6.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wir dazu nach Wallhausen kommen und nach Bedarf auch das Grabmal in Augenschein nehmen.

Aufgrund dieser Nachricht nahm Bürgermeister Andreas Frickinger Kontakt mit Hartmut & Theodora Schott auf und suchte das Gespräch. Am 16. Februar 2024 war der Bürgermeister bei ihnen und bat um Kompromissvorschläge, die er dann in der Gemeinderats-sitzung vortragen kann, um den Gemeinderat umzustimmen und von der Beseitigungsverfügung Abstand zu nehmen.                Bürgermeister Frickinger ist es sichtlich unangenehm, den Beschluss seiner Amtsvorgängerin und des Gemeinderates ausführen zu müssen.

Das Ehepaar Schott freute sich sehr, über das Bemühen des Bürgermeisters zu einer gütlichen Einigung zu gelangen und nannten ihm 3 Kompromissvorschläge.

Der Bürgermeister brachte sein Anliegen der gütlichen Einigung und der Abwendung einer gerichtlichen Konfrontation, plus der Kompromissvorschläge, in die Gemeinderatssitzung am 20. März 2024 ein, jedoch ohne Erfolg.

Der Gemeinderat lässt sich nicht umstimmen. Schotts drückten Bürgermeister Andreas Frickinger ihr Bedauern über die Entscheidung des Gemeinderats aus und bedankten sich für seinen Versuch der Deeskalation.

Die Initiative Friedhofkultur Wallhausen kämpft gegen die amtliche Willkür der Gemeinde Wallhausen und für das Recht der Gleichberechtigung von Tradition und Innovation, Gewöhnlichem und Außergewöhnlichem, Einfalt und Vielfalt, Farbe und Farblosigkeit auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften. 

Vielen Dank für jede Begleitung und Unterstützung!

Hartmut Schott

Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

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Kopfschütteln über das Friedhofsamt Wallhausen auf der Tagung der Friedhofsverwalter in Mannheim

Auf der “Friedhofskulturellen Fachtagung der Friedhofsverwalter“, vom 20.-22.09.2023, in Mannheim, wurde das Friedhofs-Drama in Wallhausen, um die Grabgestaltung Ricardo Schott und deren Beseitigungsverfügung durch die Rathausverwaltung, thematisiert.        Zwei prominente Vortragsredner stellten den Fall vor:  

  • Dr. Thorsten Benkel, Soziologe                                       Kulturkonflikte und gesellschaftliche Pluralisierung – das Beispiel Friedhof
  • Christoph Keldenich, Rechtsanwalt                                                    Die Wünsche der Angehörigen von heute

Christoph Keldenich ist der Rechtsanwalt, der unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vertritt. Dr. Thorsten Benkel unterstützt unseren Widerstand gegen die Willkür der Rathausverwaltung Wallhausen von Anfang an. Die Reaktion der anwesenden Friedhofsmitarbeiter, auf die Vorstellung unseres Falls im Vortrag, das berichtete Christoph Keldenich, war Kopfschütteln für das Agieren der Friedhofsverwaltung in Wallhausen.                          

Unser Fall ist ein brand-aktuelles Thema, das die Trägheit, Sturheit und Rückwärtsgewandtheit von Friedhofsämtern im 21.Jahrhundert entlarvt. Dass das Friedhofsamt Wallhausen dazugehört ist ein Ansporn für alle Bürger, die eine Gleichberechtigung von Tradition und Innovation auf den Friedhöfen befürworten und den Respekt gegenüber Hinterbliebenen, die eine traditionelle Grabgestaltung für sich ablehnen, einfordern. Ein gutes Miteinander kann sich entfalten, wenn das Friedhofsamt die Gleichberechtigung der Grabnutzer fördert und ihre Unterdrückung überwindet.

 

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Bürgermeisterwillkür und Friedhofsbesucherempörung stoppen

Die Bürgermeisterwillkür und die Friedhofsbesucherempörung gegenüber trauernden Hinterbliebenen und ihrer individuellen Grabgestaltung sind inakzeptabel. Diese herzlose und menschen-verachtende Haltung muss gerügt und unterbunden werden.  Die Ungleichbehandlung der Hinterbliebenen, die der traditionellen Grabgestaltung nicht entsprechen, führt in Übergriffigkeit und Bevormundung. Dagegen zu protestieren ist ein wesentliches Mittel. Für ein Ende der Diskriminierung braucht es jedoch weitere Maßnahmen.

Das Heranziehen der Formulierung des Paragraphen, aus dem Tool für Friedhofssatzungen, „Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen“, der umgangssprachlich als „Gummiparagraph“ bezeichnet wird und zu den Allgemeinen Gestaltungsrichtlinien gehört, muss unterbunden und reformiert werden. Die Rechtsprechung und die Politik müssen diesen Paragraphen inhaltlich detailliert ausformulieren oder streichen. Dieser allgemein gehaltene Paragraph wird von Rathaus- und Friedhofsverwaltungen benutzt um persönliche und intime Grabgestaltungen von Hinterbliebenen, auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften, durch die Hintertür nach eigenem Ermessen zu reglementieren.

Eine weitere Forderung ist die öffentliche Deklaration des Friedhofs, als Friedhof mit Gestaltungsvorschriften bzw. als Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften. Die Hinweisschilder am Friedhofs-eingang, die über die Friedhofsordnung informieren, sollten die Information über die Art des Friedhofs enthalten. Jeder Friedhofs-besucher und jeder Grabnutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Bürgerschaft  muss informiert werden, dass die ausdrückliche Freiheit zur individuellen Grabgestaltung auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften zu beachten und zu respektieren ist, als auch die ausdrückliche Einschränkung der Gestaltungsfreiheit auf Friedhöfen mit Gestaltungsvorschriften.

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Mutter wirbt für Toleranz

Fränkische Landeszeitung, vom 12.Mai 2023, Ansbach, Bayern

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TRAUERSPIEL – Klage Verwaltungsgericht Stuttgart

Liebe Freunde,

wie wenig Einfühlungsvermögen ist bei Behörden vorhanden, wenn es trauernden Eltern verboten wird die Trauerstätte ihres einzigen Kindes, nach dem tragischen Suizid, nach ihren persönlichen Wünschen zu gestalten?

Wie wenig Menschlichkeit ist im Rathaus vorhanden, wenn trauernden Eltern untersagt ist auf einer kleinen Grabfläche von 1x2m, auf einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften, ihrer individuellen Trauer und höchst eigenen Gedenkstätte auf kleinstem Raum, die schmerzhafte Verarbeitung des Verlustes des einzigen, geliebten Kindes zu verarbeiten?

Wie wenig Empathie ist in den Gremien vorhanden, die über die individuelle Trauer und höchstpersönlicher Trauerbewältigung die Augen verschließen und eine pauschale, graue Trauerstätte einfordern?

Wie wenig Respekt ist in den Ämtern vorhanden, die die persönliche und individuelle Trauerbewältigungsstätte von Hinterbliebenen ablehnen, weil diese nicht in ihren selbsternannten und überkommenen Gestaltungsvorstellungen passen?

Wie wenig Toleranz herrscht im Ordnungsamt im Landkreis Schwäbisch Hall, gegenüber trauernden Eltern, die gezwungen sind ihr geliebtes Kind auf einem kommunalen Friedhof zu bestatten und zudem gezwungen werden den willkürlichen Anweisungen von Verwaltungsfachkräften, in Bezug auf die Grabgestaltung, Folge zu leisten?

Wie viel soziales Unvermögen ist von Beamten und Beamtinnen nötig um trauernden Eltern eine amtliche Beseitigungsverfügung der Grabgestaltung (mit Androhung) per Post zukommen zu lassen, die ihre eben schmerzlich eingerichtete Trauerbewältigungsstätte, auf einem Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften, abtransportieren will?

Der unsägliche Umgang der Behörden mit der lebendigen Trauer schreit geradezu nach einem Widerspruch. Es geht nicht um einen Gartenzaun, der falsch gesetzt wurde oder um eine Hecke die zu früh geschnitten wurde. Es geht um eine seelische und emotionale Trauerbewältigungsstätte. Der Unterschied ist nicht für jede Verwaltungsfachkraft in einem Ordnungsamt ersichtlich. Somit ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die einzige richtige Antwort.

Vielen Dank für Eure ermutigenden Mails. Eure Unterstützung ist notwendig und äußerst kraftvoll. Wir brauchen diese Zuwendung und Wertschätzung.

Hartmut & Theodora Schott

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Bildhauer Bertold Grether

Statement des Berliner Bildhauers Bertold Grether, der die Figur Ricardo`s geformt hat.

Statement des Bildhauers Bertold Grether

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Die Provokation der Auferstehung auf dem Friedhof

Liebe Freunde, 

ich dachte immer, dass Christen an die Auferstehung, als ein freudiges, herrliches Ereignis, glauben. Nach einem Jahr Friedhof-Drama bin ich mir nicht mehr sicher. Zumal ein Pfarrer mir mit vorgehaltener Hand sagte, dass er am Grab den zweiten Teil der Aussage von Jesus Christus:  „Ich bin die Auferstehung, und ich bin das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, selbst wenn er stirbt“, immer weg lässt, weil es die Leute überfordern würde.

Wir haben der Figur von Ricardo, die der Berliner Bildhauer Bertold Grether in einem Höchstmaß an künstlerischer Gestaltungskraft geformt hat, den Titel „Auferstehung“ gegeben und auf der Gedenktafel eingraviert. Es ist paradox, dass ausgerechnet die kühne künstlerische Darstellung der Auferstehung, in Form, Farbe und Lebendigkeit der Figur des Verstorbenen, vom Friedhof entfernt werden soll. Möglicherweise überfordert es einige Personen, seien es Christen, Nicht-Christen oder Atheisten, die sich von der Auferstehung an sich und ihrer künstlerischen Darstellung provoziert fühlen.

Wer die Freiheit einfordert den Tod, die Leblosigkeit und die Farblosigkeit  auf den Gräbern zu zelebrieren, der muss auch die Freiheit des Anderen respektieren, die das Leben, die Lebendigkeit und die Farben auf den Gräbern lieben. Die Freiheit der persönlichen Grabgestaltung auf dem Friedhof hat die Größe von 1mx2m, die jedem Einzelgrab in gleichem Maße zugeteilt ist. Wir fordern jeden Friedhofsbesucher auf den Hinterbliebenen mit Toleranz, Mitgefühl und Mitmenschlichkeit zu begegnen und ihre individuelle Erinnerungsstätte auf dem Friedhof zu respektieren.

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Rathaus Wallhausen verstößt gegen das Nichtschadensprinzip

Liebe Freunde,

wir möchten Euch teilhaben lassen an dem, was uns als              Hinterbliebene durch die Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat passiert ist.

Trauer ist eine normale Reaktion (einer Person) z.B. auf den schweren Verlust eines geliebten Menschen. Sie ist von großer Gedrücktheit, Freudlosigkeit, Mutlosigkeit und depressiven Verstimmungen gekennzeichnet. 

In der Regel verläuft die Trauer in 5 unterschiedlichen Phasen

Die 5 Phasen der Trauer sind Verleugnung, Wut, Verhandeln, Depressivität und Akzeptanz. Jede Phase ist eine natürliche Reaktion auf den Verlust.

  1. Leugnen bedeutet, dass man sich weigert zu glauben, dass der Verlust eingetreten ist.
  2. Wut ist, wenn man auf die verstorbene Person, das Schicksal oder Gott wütend ist.
  3. Verhandeln bedeutet, dass man alles anbietet, um die Person zurückzu-bekommen.
  4. Depressivität ist, wenn man sehr traurig ist und das Interesse an Aktivitäten verliert, die früher Spaß gemacht haben.
  5. Akzeptanz bedeutet, dass man sich mit dem Verlust abfindet und wieder beginnt, sein Leben neu zu gestalten.

Trauer ist ein lebendiges Geschehen, das sich autonom einstellt, ob der Mensch das will oder nicht. Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Wunde, deren Heilung Zeit und Mühe erfordert. Die Bewältigung des Verlusts kann ein langer und schwieriger Prozess sein, aber es ist wichtig, die Hoffnung nicht aufzugeben. Trauer hat keinen festen Zeitplan und kann sich je nach Persönlichkeit, Religion oder Kultur unterschiedlich auswirken.           Die Trauerbegleiterin und Buchautorin Freya von Stülpnagel geht davon aus, dass eine “normale“ Trauer in einer Spanne zwischen 2-5 Jahren andauert.

Ein entscheidender Beitrag im Trauerbewältigungsprozess ist der Erinnerungs- und Gestaltungsort des Verstorbenen. Er trägt maßgeblich zur Trauerbewältigung bei. Die Zuordnung eines Ortes, wo der Verlust des geliebten Menschen einen physischen Platz bekommt, ist im Schmerz ein trostvoller Anker im Hier und Jetzt.  Jede individuelle, persönliche Trauerbewältigung kann nur eine individuelle, persönliche Trauerstätte haben, die mit den inneren Trauerbewältigungswegen und Empfindungen übereinstimmt.

Die Trauer, die immer einen persönlichen und individuellen Weg durch die Bewältigung des Verlustes sucht, wird die Gestaltung der Erinnerungsstätte maßgeschneidert auswählen und passgenau platzieren, um Hinterbliebenen die größtmögliche Heilung zuteilwerden zu lassen. Deshalb müsste eigentlich jedes einzelne Grab oder jeder einzelne Bestattungsort eine Einzigartigkeit ausstrahlen und jede Gleichförmigkeit sich von vornherein verbieten.

Greift eine Institution/Behörde innerhalb der Trauerphase in die innere Gestaltungsarbeit der Trauer zum Bestattungsort ein, dann bemächtigt sie sich der Gestaltungshoheit der Trauer des Hinterbliebenen. Sie behindert die heilende Wirkung der Trauer und fordert eigenständig und unrechtmäßig die Gestaltungshoheit des Bestattungsortes für den Trauernden ein.  Damit verstößt die Behörde gegen den allgemeinen Grundsatz des Nichtschadensprinzips.

Normen im Umgang mit Trauernden

Das Nichtschadensprinzip in Bestattungsfragen, als eine Norm im Umgang mit Trauernden, beschreibt der Biologe und Theologe Dr. Dirk Preuß, wie folgt:

„Die zentrale Forderung in Bestattungsfragen wird lauten, Menschen in ihrer Trauer sowie in der Konfrontation mit Tod und Sterblichkeit nicht über den erlittenen Verlust hinaus zusätzlich zu schaden, ihnen also nicht noch größeren Schmerz zuzufügen. Dieses Prinzip, anderen Menschen nicht zu schaden, ist nun wiederum eine Norm, die, so meine These, allgemein geteilt wird. (….) Die meisten Menschen, die einen Verlust erlitten haben, befinden sich in einem Zustand hoher emotionaler Belastung, der sie besonders vulnerabel macht. Sie müssen den erlittenen Verlust realisieren, verkraften bzw. verarbeiten und lernen, mit den Folgen umzugehen. Nicht nur Traurigkeit und Schmerz über den Tod eines Menschen, sondern auch Schuldgefühle, Empfindungen wie Wut, Erleichterung oder Dankbarkeit können sich einstellen und zu einem emotionalen Ungleichgewicht führen. Die Hinterbliebenen müssen die lebenspraktischen Folgen des Verlustes meistern, Selbst- und Weltdeutung können fragwürdig werden; die eigene Identität, der eigene Lebensentwurf wird ggf. in Frage gestellt. Sehr oft geht Trauer mit psychischen und somatischen Reaktionen und Symptomen einher, die als unangenehm erlebt werden. Im affektiven und kognitiven Bereich können Schock, Schlaflosigkeit, Gefühle von Angst und Einsamkeit, Konzentrations-schwierigkeiten, Halluzinationen, Schuldgefühle und vieles mehr auftreten. Im Bereich der körperlichen Auswirkungen sind u.a. Herz- und Kreislauf-beschwerden, Krämpfe und Verspannungen, Beklemmungsgefühle, Kurzatmigkeit und eine verringerte Immunfunktion zu nennen. Trauernde ziehen sich oftmals zurück; die Gefahr von Substanz-missbrauch steigt. Ist eine “normale“ Trauerreaktion auch nicht als Krankheit einzustufen, lassen sich so doch zahlreiche Phänomene beobachten, die – ähnlich wie bei Kranken – die Rücksichtnahme Dritter verlangen. Orientiert man sich in diesem Sinne an der Vulnerabilität Kranker und den hierfür bewährten medizinethischen Prinzipien, ist der Rekurs auf das Nichtschadensprinzip auch im Falle der Trauer einsichtig: Das Leid, die schmerzreiche und unangenehme Situation der Trauernden sollte nicht ohne guten Grund noch vergrößert werden, die nachhaltige Verarbeitung des Verlustes sollte nicht behindert werden.                                                                    (….) Das Nichtschadensprinzip ist mit dem Fürsorgeprinzip eng verknüpft. Denn trauernde Menschen können in ihrem Schmerz und in ihrem Kummer auch danach verlangen, dass man ihnen wohltut; die Trauer zu ignorieren, sich nicht um die Trauernden zu sorgen, ihnen z.B. nicht mit Empathie zu begegnen, würde ihnen vermutlich schaden.“ (Quelle: T.Benkel, M.Meitzler, D.Preuß, Autonomie der Trauer, Nomos Verlag, 2019)

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Der Bürgermeister ist respektvoll, hält aber sein Gruß-Wort nicht

Die Enttäuschung war nicht allzu groß. Bürgermeister Andreas Frickinger hat sein Gruß-Wort nicht eingehalten. Beim Gespräch, am 24.10.2022, war auch der Friedhofsamtsleiter Jürgen Conrad anwesend. Mit Herrn Conrad hatten wir im gesamten Verfahren, seit Januar 2022, keinen Kontakt. Die ehemalige Bürgermeisterin Rita Behr-Martin hatte den Friedhofsamtsleiter, uns gegenüber, völlig aus dem Verfahren gehalten.

Das Gespräch verlief konstruktiv und offen. Ich konnte meine Sichtweise und Argumentation ausführlich darlegen. Der Bürgermeister hörte zu und betonte immer wieder: „Ich kann beide Seiten verstehen“. Diese Aussage konnte ich ihm gegenüber als Fortschritt bezeichnen, weil seine Vorgängerin diese Sichtweise nicht ausdrückte. Trotzdem der Bürgermeister unsere Seite verstehen kann,  fehlt es an der Umsetzung seines „Verstehens“. Die Hoffnung, er würde sich auch für unsere Belange einsetzen, hat sich nicht erfüllt. Er äußerte keinen eigenen Standpunkt zum Verfahren. „Ich bin an den Gemeinderatsbeschluss gebunden“, war seine (ohnmächtige) Aussage. Das Versprechen des Bürgermeisters, ein Bürgermeister aller Bürger und Bürgerinnen sein zu wollen und für den „Wandel“ zu stehen, erfüllte er uns gegenüber nicht. Bürger und Bürgerinnen, die auf dem Friedhof eine fortschrittliche, zeitgemäße Grabgestaltung  befürworten und nicht ausschließlich der Tradition verbunden sind, vertritt der Bürgermeister nicht. Auf den Hinweis, unsere zeitgemäße Grabgestaltung vor dem Gemeinderat zu vertreten und auf dem Friedhof das Miteinander von Tradition und Innovation zu fördern,  ging er nicht ein. Auf meine Bitte, die Beseitigungsverfügung aufzuheben, antwortete der Bürgermeister, dass er sich an den Gemeinderatsbeschluss hält. Herr Frickinger stand mir und unserer Grabgestaltung nicht ablehnend gegenüber. Insgesamt erlebte ich den Bürgermeister mir gegenüber als respektvoll und wertschätzend. Das haben seine Vorgängerin Rita Behr-Martin und der Gemeinderat nicht geschafft.

Damit geht die Akte wieder an das Landratsamt SHA. Der Hinweis des Bürgermeisters, dass uns der Weg über das Verwaltungsgericht zusteht, ist, aus unserer Sicht, für beide Seiten kein erfreulicher Werdegang.  Für die Rathausverwaltung und den Gemeinderat ist es ein Verwaltungsvorgang, für uns ist es ein emotionaler Alptraum.

Hartmut Schott