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Begründung zur Berufung beim VGH eingereicht

Liebe Freunde und Unterstützer,

die Begründung zur Berufung hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger (Kanzlei Rittershaus, Mannheim) verfasst und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.

Sehr empfehlenswert! Hier lesen…

Herzliche Grüße, Hartmut Schott

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Antrag auf Berufung ist gestellt

Liebe Freunde und Unterstützer,

aus unserer Sicht sagt das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart Folgendes:

„Das Maß aller Dinge ist das graue, einfältige, bedrückende und mit leblosen Steinen und Steinplatten beschwerende Gesamtbild des Friedhofs. Dadurch wird das ungestörte Totengedenken aller gewährleistet und die Würde des Friedhofs gewahrt. Grabgestaltungen die gegen dieses homogene Gesamtbild verstoßen, entwürdigen den Ort und stören das Totengedenken anderer Friedhofbesucher und Grabnutzer.“

Das Urteil nehmen wir nicht einfach hin. Gegen die richterliche Anordnung, ausschließlich die Leblosigkeit und den Tod auf dem Friedhof zu ehren und zu schützen, gehen wir vor.

Wir haben uns für die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Darstellung der Auferstehung auf einem christlich-religiös geprägten Friedhof zu verbieten, können wir nicht stehen lassen. Das Urteil ist ein christlich-religiös feindliches Urteil. Das große, ortsbildprägende Kreuz auf dem Friedhof gibt die Würde und den Charakter des Ortes vor. Warum hat die Gemeinde Wallhausen dieses Kreuz aufgestellt? Was ist der Sinn dieses großen Kreuzes?

Tod und Auferstehung sind die großen Elemente der Kreuzessymbolik. Beide Elemente gehören deshalb gleichberechtigt sichtbar auf einen Friedhof. Auch dafür kämpfen wir.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung am Tag der mündlichen Verhandlung in Wallhausen und im weiteren Prozessverlauf.

                         Herzliche Grüße, Hartmut Schott                       Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

 

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Die Klage ist abgewiesen

Liebe Freunde und Unterstützer,
 
am 23.04.2024 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Urteil auf seiner Webseite veröffentlicht. 
         Unsere Klage gegen die Beseitigungsverfügung der Gemeinde Wallhausen wurde abgelehnt. 
Unter dem Link könnt Ihr die Begründung des Gerichts lesen und
 
Wir haben jetzt ein Urteil und werden schauen, wie wir darauf reagieren. Für Eure Begleitung und Unterstützung
bedanken wir uns herzlich. Soviel in aller Kürze. Ausführliches kommt in den nächsten Tagen.
Hartmut Schott
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Bürgermeister versucht Gemeinderat umzustimmen

Für mehr Leben, Freude und Farbe auf dem Friedhof

Liebe Freunde und Unterstützer,                                                       

es kommt Bewegung in das laufende Gerichtsverfahren. 

Am 09. Februar 2024 teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart den beteiligten Parteien mit, dass am 16. April 2024 um 11 Uhr im Kulturhaus, Am Freibad 1, in Wallhausen, ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist. Die 6.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wir dazu nach Wallhausen kommen und nach Bedarf auch das Grabmal in Augenschein nehmen.

Aufgrund dieser Nachricht nahm Bürgermeister Andreas Frickinger Kontakt mit Hartmut & Theodora Schott auf und suchte das Gespräch. Am 16. Februar 2024 war der Bürgermeister bei ihnen und bat um Kompromissvorschläge, die er dann in der Gemeinderats-sitzung vortragen kann, um den Gemeinderat umzustimmen und von der Beseitigungsverfügung Abstand zu nehmen.                Bürgermeister Frickinger ist es sichtlich unangenehm, den Beschluss seiner Amtsvorgängerin und des Gemeinderates ausführen zu müssen.

Das Ehepaar Schott freute sich sehr, über das Bemühen des Bürgermeisters zu einer gütlichen Einigung zu gelangen und nannten ihm 3 Kompromissvorschläge.

Der Bürgermeister brachte sein Anliegen der gütlichen Einigung und der Abwendung einer gerichtlichen Konfrontation, plus der Kompromissvorschläge, in die Gemeinderatssitzung am 20. März 2024 ein, jedoch ohne Erfolg.

Der Gemeinderat lässt sich nicht umstimmen. Schotts drückten Bürgermeister Andreas Frickinger ihr Bedauern über die Entscheidung des Gemeinderats aus und bedankten sich für seinen Versuch der Deeskalation.

Die Initiative Friedhofkultur Wallhausen kämpft gegen die amtliche Willkür der Gemeinde Wallhausen und für das Recht der Gleichberechtigung von Tradition und Innovation, Gewöhnlichem und Außergewöhnlichem, Einfalt und Vielfalt, Farbe und Farblosigkeit auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften. 

Vielen Dank für jede Begleitung und Unterstützung!

Hartmut Schott

Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

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Kopfschütteln über das Friedhofsamt Wallhausen auf der Tagung der Friedhofsverwalter in Mannheim

Auf der “Friedhofskulturellen Fachtagung der Friedhofsverwalter“, vom 20.-22.09.2023, in Mannheim, wurde das Friedhofs-Drama in Wallhausen, um die Grabgestaltung Ricardo Schott und deren Beseitigungsverfügung durch die Rathausverwaltung, thematisiert.        Zwei prominente Vortragsredner stellten den Fall vor:  

  • Dr. Thorsten Benkel, Soziologe                                       Kulturkonflikte und gesellschaftliche Pluralisierung – das Beispiel Friedhof
  • Christoph Keldenich, Rechtsanwalt                                                    Die Wünsche der Angehörigen von heute

Christoph Keldenich ist der Rechtsanwalt, der unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vertritt. Dr. Thorsten Benkel unterstützt unseren Widerstand gegen die Willkür der Rathausverwaltung Wallhausen von Anfang an. Die Reaktion der anwesenden Friedhofsmitarbeiter, auf die Vorstellung unseres Falls im Vortrag, das berichtete Christoph Keldenich, war Kopfschütteln für das Agieren der Friedhofsverwaltung in Wallhausen.                          

Unser Fall ist ein brand-aktuelles Thema, das die Trägheit, Sturheit und Rückwärtsgewandtheit von Friedhofsämtern im 21.Jahrhundert entlarvt. Dass das Friedhofsamt Wallhausen dazugehört ist ein Ansporn für alle Bürger, die eine Gleichberechtigung von Tradition und Innovation auf den Friedhöfen befürworten und den Respekt gegenüber Hinterbliebenen, die eine traditionelle Grabgestaltung für sich ablehnen, einfordern. Ein gutes Miteinander kann sich entfalten, wenn das Friedhofsamt die Gleichberechtigung der Grabnutzer fördert und ihre Unterdrückung überwindet.

 

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Bürgermeisterwillkür und Friedhofsbesucherempörung stoppen

Die Bürgermeisterwillkür und die Friedhofsbesucherempörung gegenüber trauernden Hinterbliebenen und ihrer individuellen Grabgestaltung sind inakzeptabel. Diese herzlose und menschen-verachtende Haltung muss gerügt und unterbunden werden.  Die Ungleichbehandlung der Hinterbliebenen, die der traditionellen Grabgestaltung nicht entsprechen, führt in Übergriffigkeit und Bevormundung. Dagegen zu protestieren ist ein wesentliches Mittel. Für ein Ende der Diskriminierung braucht es jedoch weitere Maßnahmen.

Das Heranziehen der Formulierung des Paragraphen, aus dem Tool für Friedhofssatzungen, „Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen“, der umgangssprachlich als „Gummiparagraph“ bezeichnet wird und zu den Allgemeinen Gestaltungsrichtlinien gehört, muss unterbunden und reformiert werden. Die Rechtsprechung und die Politik müssen diesen Paragraphen inhaltlich detailliert ausformulieren oder streichen. Dieser allgemein gehaltene Paragraph wird von Rathaus- und Friedhofsverwaltungen benutzt um persönliche und intime Grabgestaltungen von Hinterbliebenen, auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften, durch die Hintertür nach eigenem Ermessen zu reglementieren.

Eine weitere Forderung ist die öffentliche Deklaration des Friedhofs, als Friedhof mit Gestaltungsvorschriften bzw. als Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften. Die Hinweisschilder am Friedhofs-eingang, die über die Friedhofsordnung informieren, sollten die Information über die Art des Friedhofs enthalten. Jeder Friedhofs-besucher und jeder Grabnutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Bürgerschaft  muss informiert werden, dass die ausdrückliche Freiheit zur individuellen Grabgestaltung auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften zu beachten und zu respektieren ist, als auch die ausdrückliche Einschränkung der Gestaltungsfreiheit auf Friedhöfen mit Gestaltungsvorschriften.

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Mutter wirbt für Toleranz

Fränkische Landeszeitung, vom 12.Mai 2023, Ansbach, Bayern

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TRAUERSPIEL – Klage Verwaltungsgericht Stuttgart

Liebe Freunde,

wie wenig Einfühlungsvermögen ist bei Behörden vorhanden, wenn es trauernden Eltern verboten wird die Trauerstätte ihres einzigen Kindes, nach dem tragischen Suizid, nach ihren persönlichen Wünschen zu gestalten?

Wie wenig Menschlichkeit ist im Rathaus vorhanden, wenn trauernden Eltern untersagt ist auf einer kleinen Grabfläche von 1x2m, auf einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften, ihrer individuellen Trauer und höchst eigenen Gedenkstätte auf kleinstem Raum, die schmerzhafte Verarbeitung des Verlustes des einzigen, geliebten Kindes zu verarbeiten?

Wie wenig Empathie ist in den Gremien vorhanden, die über die individuelle Trauer und höchstpersönlicher Trauerbewältigung die Augen verschließen und eine pauschale, graue Trauerstätte einfordern?

Wie wenig Respekt ist in den Ämtern vorhanden, die die persönliche und individuelle Trauerbewältigungsstätte von Hinterbliebenen ablehnen, weil diese nicht in ihren selbsternannten und überkommenen Gestaltungsvorstellungen passen?

Wie wenig Toleranz herrscht im Ordnungsamt im Landkreis Schwäbisch Hall, gegenüber trauernden Eltern, die gezwungen sind ihr geliebtes Kind auf einem kommunalen Friedhof zu bestatten und zudem gezwungen werden den willkürlichen Anweisungen von Verwaltungsfachkräften, in Bezug auf die Grabgestaltung, Folge zu leisten?

Wie viel soziales Unvermögen ist von Beamten und Beamtinnen nötig um trauernden Eltern eine amtliche Beseitigungsverfügung der Grabgestaltung (mit Androhung) per Post zukommen zu lassen, die ihre eben schmerzlich eingerichtete Trauerbewältigungsstätte, auf einem Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften, abtransportieren will?

Der unsägliche Umgang der Behörden mit der lebendigen Trauer schreit geradezu nach einem Widerspruch. Es geht nicht um einen Gartenzaun, der falsch gesetzt wurde oder um eine Hecke die zu früh geschnitten wurde. Es geht um eine seelische und emotionale Trauerbewältigungsstätte. Der Unterschied ist nicht für jede Verwaltungsfachkraft in einem Ordnungsamt ersichtlich. Somit ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die einzige richtige Antwort.

Vielen Dank für Eure ermutigenden Mails. Eure Unterstützung ist notwendig und äußerst kraftvoll. Wir brauchen diese Zuwendung und Wertschätzung.

Hartmut & Theodora Schott

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Bildhauer Bertold Grether

Statement des Berliner Bildhauers Bertold Grether, der die Figur Ricardo`s geformt hat.

Statement des Bildhauers Bertold Grether

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Die Provokation der Auferstehung auf dem Friedhof

Liebe Freunde, 

ich dachte immer, dass Christen an die Auferstehung, als ein freudiges, herrliches Ereignis, glauben. Nach einem Jahr Friedhof-Drama bin ich mir nicht mehr sicher. Zumal ein Pfarrer mir mit vorgehaltener Hand sagte, dass er am Grab den zweiten Teil der Aussage von Jesus Christus:  „Ich bin die Auferstehung, und ich bin das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, selbst wenn er stirbt“, immer weg lässt, weil es die Leute überfordern würde.

Wir haben der Figur von Ricardo, die der Berliner Bildhauer Bertold Grether in einem Höchstmaß an künstlerischer Gestaltungskraft geformt hat, den Titel „Auferstehung“ gegeben und auf der Gedenktafel eingraviert. Es ist paradox, dass ausgerechnet die kühne künstlerische Darstellung der Auferstehung, in Form, Farbe und Lebendigkeit der Figur des Verstorbenen, vom Friedhof entfernt werden soll. Möglicherweise überfordert es einige Personen, seien es Christen, Nicht-Christen oder Atheisten, die sich von der Auferstehung an sich und ihrer künstlerischen Darstellung provoziert fühlen.

Wer die Freiheit einfordert den Tod, die Leblosigkeit und die Farblosigkeit  auf den Gräbern zu zelebrieren, der muss auch die Freiheit des Anderen respektieren, die das Leben, die Lebendigkeit und die Farben auf den Gräbern lieben. Die Freiheit der persönlichen Grabgestaltung auf dem Friedhof hat die Größe von 1mx2m, die jedem Einzelgrab in gleichem Maße zugeteilt ist. Wir fordern jeden Friedhofsbesucher auf den Hinterbliebenen mit Toleranz, Mitgefühl und Mitmenschlichkeit zu begegnen und ihre individuelle Erinnerungsstätte auf dem Friedhof zu respektieren.