Grabgestaltungsterror Prof. Karlheinz Muscheler
Die unerträgliche Bedrängnis der Hinterbliebenen durch die Vorschriften der Behörden in Grabgestaltungsangelegenheiten nennt der emeritierte Professor für Rechtswissenschaft an der Univ. Bochum, Karlheinz Muscheler, „Gestaltungsterror“ (S. 454). Dieser Grabgestaltungsterror geht so weit, dass da, „wo man reale Gefühle von konkreten Individuen verletzen muss, um vermutete Empfindungen der Allgemeinheit zu schützen, eine Pietät am Werk ist, die Ehrfurcht mehr vor ihren Vorurteilen als vor Lebenden und Toten hat.“ (S. 368)
Nach den Ausführungen des Rechtsgelehrten könnte eine Schlussfolgerung sein, dass die Amtsinhaber in Behörden, Rathäusern und Gremien Verwaltungs-Terroristen sind. Das will so niemand sagen. Die menschliche Kälte und die Emphatielosigkeit im Umgang mit den Emotionen von trauernden Hinterbliebenen lassen jedoch die markanten Merkmale eines kaltblütigen Terroristen sichtbar werden. Zudem richtet sich seine Entscheidungsfindung ausschließlich nach der „heiligen Friedhofssatzung, die immer recht hat“ (S. 456).
Karlheinz Muscheler, Das Recht des Todes, Duncker & Humblot, 2024.